Handlungsoptionen und damit zur Zukunftssicherung ihr Werksgelände in
Rastatt erweitern. Daher bat die DC die Stadt Rastatt um Unterstützung
bzw. um Durchführung der notwendigen planerischen Vorarbeiten bis zur
verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) in Abstimmung mit DC. Die
Erweiterungsfläche muss sich in direktem Zusammenhang zum
bestehenden Werk befinden. Unter Berücksichtigung der zahlreichen
Naturschutzgebiete und der Waldflächen um das bestehende Werk sowie
einer notwendigen Siedlungszäsur zum Ortsteil Ottersdorf wurde eine
Werkserweiterung nach Südosten vorgesehen. Eine Fläche von ca. 30 ha
könnte hier planerisch und rechtlich gesichert werden.
Dieser Bereich ist im Regionalplan als „regionaler Grünzug“ ausgewiesen.
Da für die Erweiterung des Werksgeländes in diesem Bereich somit eine
Änderung des Regionalplans erforderlich wird, wird auch die Durchführung
einer Umweltprüfung notwendig. Gleichzeitig ist durch das Vorhaben das
FFH-Gebiet 7015-341 Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe
betroffen.
Für die dafür erforderlichen Verfahrensschritte der
Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung auf
Flächennutzungsplan- und auf B-Plan-Ebene wurde eine
Grundlagenerhebung bzgl. der biotischen Ausstattung durchgeführt, die
Ergebnisse zusammengestellt und aufgearbeitet. Auf einem gemeinsamen
Termin (Scoping) der Stadt Rastatt mit der „Unteren“ und „Oberen
Naturschutzbehörde“ am 06.04.2004 wurden der Untersuchungsrahmen
festgelegt.
Das Untersuchungsgebiet für Fauna und Flora wurde so gewählt, dass alle
zu erwartenden erheblichen Einflüsse auf das Schutzgut abgedeckt
werden. Es umfasst eine Fläche von ca. 210 ha und beinhaltet das
vorgesehene Erweiterungsgebiet des Daimler AG Geländes.