Minderungsmaßnahmen sowie des Boden-/Vegetationsabtrags im Bereich
der Sanierung und des Ausbaus der Flugbetriebsflächen, soweit diese
andernorts bei Kompensationsmaßnahmen wieder eingebaut werden. Die
Ökologische Bauüberwachung hat sich mit der Örtlichen Bauüberwachung
für die Flugbetriebsflächen abzustimmen.